Der Bürgermeister beantragt im Wege der Dringlichkeit, den TOP „Grundstücksangelegenheiten“ als neuen TOP 18 in die Tagesordnung aufzunehmen. Dies wird einstimmig so beschlossen. Der nachfolgende Tagesordnungspunkt verschiebt sich entsprechend.

 

Der Bürgermeister weist außerdem darauf hin, dass sich zu TOP 11, 12 und 13 aus formalrechtlichen Gründen kleine Änderungsnotwendigkeiten in der Formulierung ergeben, da zunächst der Abwägungsbeschluss erfolgen müsse, danach erfolge der Beschluss über den Durchführungsvertrag einschl. der Vertragsunterschriften. Danach wäre dann der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Die Gemeindevertreter nehmen diese Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.