Beschluss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtige überplanmäßige Ausgabe des Haushaltsjahres 2012 bei HHST 4601.67200 in Höhe von 6.530,95 EUR zu genehmigen.


Herr Kreft erläutert den Sachverhalt und stellt die Rechtslage hinsichtlich der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben dar; Danach seien derartige Ausgaben zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie bedürfen im Übrigen der Zustimmung der Gemeindevertretung. Zur Leistung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben kann die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen. Nach der Laboer Haushaltssatzung belaufe sich der Höchstbetrag hierfür auf 5.500,-- EUR. Die Bürgermeisterin habe der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben halbjährlich zu berichten. Für das 1. Halbjahr 2012 habe ein solcher Bericht zur Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 16.08.2012 vorgelegen. Ein gesonderter Bericht für das 2. Halbjahr wurde dagegen nicht erstellt. Der Ausschussvorsitzende erwartet, dass die gesetzlichen Vorgaben künftig eingehalten werden. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Hinweise aus den Vorjahren.

 

Herr Jürß bestätigt, dass die Rechtslage durch Herrn Kreft korrekt dargestellt wurde. Gleichwohl habe der Ausschuss im Zusammenhang mit der Jahresrechnung (Blatt 9) eine vollständige Auflistung aller im Jahr 2012 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben enthalten. Ziehe man hiervon die Überschreitungen im 1. Halbjahr 2012 ab, die sich aus jener Aufstellung ergaben, die zur August-Sitzung des FWA vorlag, so erhalte man einen Überblick über die in der 2. Jahreshälfte entstandenen überplanmäßigen Ausgaben. Im Wesentlichen gehe es also darum, dass schon im Vorwege der Jahresrechnung zur Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 21.02.2013 eine gesonderte Überschreitungsliste für das 2. Halbjahr 2012 hätte vorgelegt werden sollen. Zu den 2 Überschreitungen, die 2012 im Einzelfall über dem Höchstbetrag von 5.500,-- EUR lagen, merkt Herr Jürß an, dass in einem Fall die Einwilligung der Gemeindevertretung bereits am 27.02.2012 erteilt worden war, während die zweite genehmigungspflichtige überplanmäßige Ausgabe dann auch erst im Dezember 2012 anfiel.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0