Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt dem Durchführungsvertrag in der vorliegenden Fassung zu.


Bürgermeister Zurstraßen erklärt, dass der Vertrag von einem Fachanwalt geprüft wurde und auch Herr Kühle als Städteplaner eingebunden war. Der Entwurf des Vertrages liegt den Ausschussmitgliedern vor. Herr Zurstraßen erläutert sodann die wichtigsten Eckpunkte des Vertrages ein. Insbesondere geht er dabei auf die 15-Monatsfrist für die Vorlage des Bauantrages und die 3-Jahresfrist für die Fertigstellung des Gesamtprojekts ein. Bei der Bepflanzung wird eine Verlängerungsfrist von einem Jahr eingeräumt, was mit den allgemeinen Pflanzperioden zusammenhängt. Weiter ist auch eine Zustimmung für geringfügige Änderungen am Gebäude im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens formuliert. Hier geht es in der Tat um geringfügige Änderungen, die ansonsten nur mit einem erneuten Beschluss der Gemeindevertretung umzusetzen wären und dass wäre viel zu aufwändig und würde viel zu viel Zeit kosten. Abschließend erläutert Herr Zurstraßen die Regelungen zu einer eventuellen Rechtsnachfolge, die ebenfalls im Vertrag festgeschrieben und der Gemeinde ausreichend Sicherheit in Haftungsangelegenheiten bietet.

 

Herr Griesbach teilt sodann zwei Ergänzungen des Vertrages mit. Zum einen ist im § 3 Abs. 2 der Satz „Das Anlegen einer Zufahrt für Kraftfahrzeuge zur Stellplatzanlage des geplanten Wohn- und Geschäftshauses über das Grundstück Große Mühlenstraße 12, Flurstück 31/202 der Flur 8, Gemarkung Schönberg, ist ausdrücklich ausgeschlossen“ eingefügt worden, weil in der Abwägung zum Bebauungsplan auf diese Regelung des Durchführungsvertrages hingewiesen wurde, zum anderen wurde im § 4 Abs. 1 die maximale Geschwindigkeit des Regenwassers von 15 Litern pro Sekunde und Einleitstelle in das öffentliche Regenwasserkanalnetz eingefügt. Herr Matthies erläutert daraufhin das Erfordernis, die maximale Einleitungsmenge für Regenwasser festzulegen. Dass die festgelegte Menge nicht überschritten wird, ist über eine hydraulische Berechnung nachzuweisen.

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion an. Auf die Frage von Herrn Winkler, wann mit dem Projekt begonnen wird, erklärt Herr Dr. Kopplin, dass nun zunächst Verhandlungen mit potentiellen Mietern und interessierten Wohnungseigentümern zu führen sind. Auch der Architekt wird noch etwas Zeit brauchen, um den Bauantrag, der für ein solches Gebäude doch ziemlich aufwändig ist, fertigzustellen. Herr Dr. Kopplin beabsichtigt aber, die im Durchführungsvertrag festgelegten Fristen möglichst weit zu unterschreiten. Letztlich hat auch er ein großes Interesse daran, die Bauphase allein aus Kostengründen so gering wie möglich zu halten.     


Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:           9

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Im Anschluss daran wird der Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag b) der Sitzungsvorlage zum vorherigen Tagesordnungspunkt und damit der Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 gefasst.

 

Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:           9

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0