Beschlussvorschlag:

 

Der Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der vorstehenden Ausführungen in der Vorlage eine Stellungnahme an das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön zu fertigen.

 


Sachverhalt:

 

Die überörtliche Prüfung für die Jahre 2008 – 2011 wurde durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön auf der Grundlage des Kommunalprüfungsgesetzes für die Gemeinde Probsteierhagen über mehrere Wochen im vergangenen Jahr durchgeführt.

 

Der Prüfbericht ist der Anlage beigefügt. Auf die Inhalte, insbesondere die Schlussbemerkungen wird verwiesen.

 

Die Vertretungskörperschaft hat zu dem Bericht nach den maßgeblichen Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Kommunalprüfungsgesetzes Stellung zu nehmen.

 

Nachfolgend erfolgen, soweit aus Sicht der Verwaltung Prüfungsbemerkungen bzw. Prüfungshinweise nicht lediglich zur Kenntnis genommen werden können, die als Vorschlag für eine zu beschließende Stellungnahme der Gemeinde zu verstehenden Hinweise und Anmerkungen der Verwaltung. Die Hinweise und Anmerkungen der Verwaltung erfolgen in der Reihenfolge der im Prüfungsbericht aufgeführten Reihenfolge.

 

 

zu I – IV

 

Die Hinweise zu den Bereichen, Haushaltswesen etc, Vermögen/Schulden Steuerveranlagungen und der Personalwirtschaft bedürfen aus Sicht der Verwaltung keiner besonderen Erläuterung. Den Hinweis auf die vergleichsweise hohe Pro/Kopf-Verschuldung relativiert das Prüfungsamt richtigerweise mit dem Hinweis darauf, dass der Verschuldungsumfang alleine nur eingeschränkte Rückschlüsse auf die finanzielle Lage der Gemeinde zulässt.

 

Im Anschnitt XIII.1 zur Finanzlage stellt das Prüfungsamt auf S. 26 selbst fest, dass es der Gemeinde trotz diverser kostenintensiven Aufgaben „bislang immer gelungen ist……..auch noch einen freien Finanzspielraum zu erwirtschaften“.

 

Des Weiteren stehen den Schulden nicht unerhebliche Vermögenswerte gegenüber.

 

 

zu VIII Kindergärten

 

Die Höhe der durch Elternbeiträge gedeckten Mittel entspricht den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände. Schwankungen können durch unterschiedliche Belegungszahlen nicht vermeiden werden. In allen geprüften Jahren lagen die Elternbeteiligungen oberhalb der 30%-Grenze.

 

Der Hinweis auf die Rücklage sollte aufgenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts generell gegen die Bildung einer Rücklage, sofern die Mittel zweckgerecht wieder verwendet werden. Richtig ist, dass die Rücklagenhöhe ausgewiesen werden sollte. Ob eine Deckelung gewollt ist, muss zwischen Gemeinde und DRK als Träger der Einrichtung vereinbart werden.

 

 

zu IX Marktreff

 

Der Gemeinde ist die schwierige wirtschaftliche Situation (der Gemeinde) bewusst, allerdings handelt es sich bei dem Marktreff um eine bedeutungsvolle infrastrukturelle Einrichtung an zentraler Stelle in der Gemeinde zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Durch die „Ansiedlung“ des TVP soll nicht nur die touristische Bedeutung der Gemeinde unterstrichen sondern auch die Gesamtlage des Marktreffs verbessert werden.

 

 

zu X Mietwohnungen

 

zu Pommernring 6

 

Dem Hinweis des Prüfungsamtes ist nichts hinzuzufügen. Die Gemeinde könnte beraten und entscheiden, ob z.B. seitens der Verwaltung Gespräche mit dem Mieter aufgenommen werden sollen mit dem Ziel, die Genossenschaftsanteile der Gemeinde auf die Mieter (natürlich gegen Erstattung) umgeschrieben werden sollen. Dabei wäre die Baugenossenschaft zu beteiligen.

 

zu Jürgenskoppel 27 und 27 a

 

Die Neuberechnung der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird seitens der Abteilung Hochbau, Tiefbau Liegenschaften des Amtes so zeitnah wie möglich nachgeholt.

 

zu Hagener Weg

 

Der zur weiteren Differenzierung der Ausgaben hinsichtlich des Bauhofes und der Mietwohnungen sind beginnend für das Haushaltsjahr 2013 bereits angelegt worden und werden bebucht.

 

Da Träger des Jugendraumes die Gemeinde ist, bedarf es aus Sicht der Verwaltung keiner vertraglichen Regelungen. Die Gemeinde kann keinen Mietvertrag mit sich selbst schließen. Lediglich aus Gründen der Haushaltstransparenz könnte eine interne Umbuchung der Nebenkosten erfolgen.

 

Der im Prüfbericht erwähnte Vermerk vom 23.11.2010 ist der Anlage zur Vorlage beigefügt. Hinsichtlich der Hinweise des Prüfungsamtes zur Abrechnung von Pauschalen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Inhalt des Vermerks verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein Mieterwechsel, der Anlass für eine Änderung gewesen wäre, seither nicht stattgefunden hat.

 

zu Schloss Hagen

 

Die Gemeinde kann darüber beraten und befinden, bei Nutzung durch die Kyffhäuser weitere Nebenkosten geltend zu machen. So dies entschieden würde, wird empfohlen, dies in einem gemeinsamen Gespräch mit den Nutzern und ggfs anderen vergleichbaren Nutzern abzustimmen.

 

 

Hinsichtlich der generellen Aussagen des Gemeindeprüfungsamtes (Jürgenskoppel und Blomeweg; S. 18 unten): Die Gemeinde wird die Vorschläge des Gemeindeprüfungsamtes hinsichtlich der inhaltlichen Aussagen überprüfen und in ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die empfohlene Auseinandersetzung mit dieser Thematik kann jedoch allerdings im Interesse der Mieterinnen und Mieter nur mit der gebotenen Sorgfalt und Ruhe erfolgen.

 

 

zu XI Abwasser und Niederschlagswasser

 

Ergänzungen sind aus Sicht der Verwaltung  nichterforderlich. Die im Prüfbericht noch angekündigte Neukalkulation der Niederschlagswassergebühren ist allerdings zwischenzeitlich schon erfolgt und von der Gemeinde beschlossen.

 

 

 

Zu den übrigen Themen sind Hinweise oder Erläuterungen aus Sicht der Verwaltung ebenfalls nicht erforderlich. Beanstandungen haben sich dort nicht ergeben. Die Hinweise zur Finanzlage sind der Gemeinde bewusst. Aus Sicht der Verwaltung kann festgestellt werden, dass es sich bei diesem Prüfbericht im Lichte vorheriger Berichte durchaus um einen positiven Bericht handelt.

 

Die Anregungen vom Finanzausschuss wurden bereits berücksichtigt und empfiehlt die Annahme des Beschlussvorschlages.

 


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0