Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Herrn Horst Etmanski mit Wirkung zum 01.05.2013 zum Bürgervorsteher

 

 


Die Bürgermeisterin erläutert, dass die Wahl entweder im Meistimmenverfahren erfolgt oder, wenn es von einer Fraktion beantragt wird, im gebundenen Vorschlagsrecht. Wird dieses beantragt, ist für die Position der/des Vorsitzenden die stärkste Fraktion allein vorschlagsberechtigt.

 

Herr Gemeindevertreter Schröder erklärt, dass das gebundene Vorschlagsrecht im Namen der LWG-Fraktion beantragt wird.

 

Die Bürgermeisterin erläutert, dass somit die CDU-Fraktion als stärkste Fraktion das Recht hat, den Vorschlag für die Wahl der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers zu machen.

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann schlägt Herrn Etmanski für dieses Amt vor.

 

Die Bürgermeisterin erkundigt sich, ob Herr Etmanski zur Kandidatur bereit ist. Dies ist der Fall. Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Wahl offen erfolgen kann, wenn nicht ein Mitglied der Gemeindevertretung geheime Wahl beantragt.

 

Da geheime Wahl beantragt wurde, erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Die Bürgermeisterin stellt fest, dass damit Gemeindevertreter Horst Etmanski zum Bürgervorsteher gewählt worden ist.

 

Die Bürgermeisterin verpflichtet im Anschluss daran Herrn Etmanski gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.