Die Bürgermeisterin erläutert, dass mit Inkrafttreten der Hauptsatzungsänderung zum 01.05.2013 kein Amt der/des ehrenamtlichen BGM mehr besteht; die ehrenamtliche Bürgermeisterin und ihre Stellvertretenden scheiden aus ihren Ämtern aus und sind zum 01.05.2013 neu zu wählen. Außerdem sind die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung und deren oder dessen Stellvertretende neu zu wählen.