Beschluss:

 

Vorbehaltlich des Beschlusses der Personalstundenerhöhung im n. ö. Teil der Sitzung werden die Beiträge entsprechend der Vorlage Berechnungsalternative 2 angepasst und die Satzungsänderung entsprechend des Entwurfes beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 GemHVO sind gemeindliche Kindergärten als kostenrechnende Einrichtungen zu führen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der Gebührenkalkulation. Auf den Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes wird verwiesen.

 

Der GV liegt eine Gebührenneukalkulation auf der Basis der Jahresrechnung 2012 für den Kindergarten vor.. Als Maßstab für die Elternbeiträge wurde die Empfehlung der kommunalen Landesverbände, rechnerisch 30 % der Kosten von Kindertagesstätten durch Elternbeiträge zu decken, zugrunde gelegt.

 

Es hat sich jedoch gezeigt, dass die erweiterten Öffnungszeiten stärker genutzt werden und der Personalbedarf deshalb höher ist. Daraus ergeben sich ggf. höhere Personalkosten, die in die zweite Berechnung eingeflossen sind.

 

Nach diesen Kalkulationen würden sich folgende neue monatlich zu zahlende Elternbeiträge im Vergleich zu den derzeit gültigen ergeben:

 

Berechnung ohne erhöhte Personalkosten:                                    keine Veränderung

 

Berechnung mit erhöhten Personalkosten:

 

Betreuungswochenstunden:                   neuer Beitrag:             bisheriger Beitrag:

20                                                        111,50 €                      104,00 €

22,5                                                     121,00 €                      112,50 €

25                                                        130,50 €                      121,00 €

27,5                                                     140,00 €                      129,50 €

30                                                        149,50 €                      138,00 €

32,5                                                     159,00 €                      146,50 €

35                                                        168,50 €                      155,00 €

 

 

Mit der Erhöhung der Personalkosten ist eine Beitragssteigerung von durchschnittlich 7,5 % errechnet worden.

 

Eine Differenzierung der Beiträge zwischen der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und der Betreuung von Kindern über 3 Jahren hat bei einer eingruppigen Einrichtung keine Grundlage, da der Personalschlüssel für einen eingruppigen Kindergarten mit Kindern über 3 Jahren genauso hoch ist, wie für eine altersgemischte Gruppe.

 

Auf die Möglichkeit der Eltern, wegen geringen Einkommens bei der für sie zuständigen Verwaltung einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen, wird hingewiesen. Je nach Höhe der Differenz zwischen dem individuell zu ermittelnden Bedarf der Familie und dem tatsächlichen. bereinigten Familieneinkommen ist eine Beitragsminderung zwischen 0 und 100 % in Stufen von je 10 % möglich. Die den Einrichtungsträgern hieraus entstehenden Einnahmeausfälle bei den Gebühren werden zu 100 % vom Kreis Plön erstattet.

 

Wenn die Ausweitung der Personalstunden und damit verbunden die Beitragserhöhungen beschlossen werden, ist eine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass die Änderungen sinnvollerweise zum Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres am 01.08.2013 in Kraft treten.

 

 

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0