Sitzung: 23.04.2013 Gemeindevertretung
Vorlage: KÖHN/BV/077/2013
Beschluss:
Vorbehaltlich des Beschlusses der
Personalstundenerhöhung im n. ö. Teil der Sitzung werden die Beiträge
entsprechend der Vorlage Berechnungsalternative 2 angepasst und die
Satzungsänderung entsprechend des Entwurfes beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß § 11 GemHVO sind gemeindliche Kindergärten als kostenrechnende Einrichtungen zu führen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der Gebührenkalkulation. Auf den Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes wird verwiesen.
Der GV liegt eine Gebührenneukalkulation auf der Basis der Jahresrechnung 2012 für den Kindergarten vor.. Als Maßstab für die Elternbeiträge wurde die Empfehlung der kommunalen Landesverbände, rechnerisch 30 % der Kosten von Kindertagesstätten durch Elternbeiträge zu decken, zugrunde gelegt.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die
erweiterten Öffnungszeiten stärker genutzt werden und der Personalbedarf
deshalb höher ist. Daraus ergeben sich ggf. höhere Personalkosten, die in die
zweite Berechnung eingeflossen sind.
Nach diesen Kalkulationen würden sich
folgende neue monatlich zu zahlende Elternbeiträge im Vergleich zu den derzeit
gültigen ergeben:
Berechnung ohne erhöhte Personalkosten: keine Veränderung
Berechnung mit erhöhten Personalkosten:
Betreuungswochenstunden: neuer
Beitrag: bisheriger
Beitrag:
20 111,50 € 104,00 €
22,5 121,00 € 112,50 €
25 130,50 € 121,00 €
27,5 140,00 € 129,50 €
30 149,50 € 138,00 €
32,5 159,00 € 146,50 €
35 168,50 € 155,00 €
Mit der Erhöhung der Personalkosten ist eine
Beitragssteigerung von durchschnittlich 7,5 % errechnet worden.
Eine Differenzierung der Beiträge zwischen
der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und der Betreuung von Kindern über 3
Jahren hat bei einer eingruppigen Einrichtung keine Grundlage, da der
Personalschlüssel für einen eingruppigen Kindergarten mit Kindern über 3 Jahren
genauso hoch ist, wie für eine altersgemischte Gruppe.
Auf die Möglichkeit der Eltern, wegen
geringen Einkommens bei der für sie zuständigen Verwaltung einen Antrag auf
Beitragsminderung zu stellen, wird hingewiesen. Je nach Höhe der Differenz
zwischen dem individuell zu ermittelnden Bedarf der Familie und dem
tatsächlichen. bereinigten Familieneinkommen ist eine Beitragsminderung
zwischen 0 und 100 % in Stufen von je 10 % möglich. Die den Einrichtungsträgern
hieraus entstehenden Einnahmeausfälle bei den Gebühren werden zu 100 % vom
Kreis Plön erstattet.
Wenn die Ausweitung der Personalstunden und
damit verbunden die Beitragserhöhungen beschlossen werden, ist eine Änderung
der bestehenden Satzung erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass die
Änderungen sinnvollerweise zum Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres am
01.08.2013 in Kraft treten.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |