Bürgermeister Zurstraßen erinnert daran, dass aufgrund des prognostizierten demographischen Wandels eigentlich damit zu rechnen gewesen sei, dass weniger Betreuungsplätzen von Kindern über drei Jahren in Anspruch genommen werden, als vorhanden sind und diese in Plätze für unter dreijährige Kinder umgewandelt hätten werden können. Das Gegenteil sei jedoch der Fall. Nach der zwischenzeitlich erfolgten Vergabe der freien Betreuungsplätze durch die Kindertagesstättenkonferenz sei nun zu bilanzieren, dass sechs Plätze für Kinder über drei Jahren und 26 Plätze für Kinder unter drei Jahren fehlen würden. Dies gelte, obwohl die Gemeinde im gemeinsamen Engagement mit den freien Trägern vor Ort bereits altersgemischte Gruppen eingerichtet und mit dem Anbau am AWO-Kinderhaus zum 01.09. die 2. Krippengruppe in Betrieb gehen würde.

 

Es zeige sich, dass die tatsächliche Inanspruchnahme des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder die Annahme der Bundesregierung, dass dies von 35 % der Kinder in diesem Alter in Anspruch genommen würde, deutlich übersteigt. Diese große Akzeptanz von Kinderbetreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder, verbunden mit Zuzügen von Familien mit Kindern unterhalb des Schulalters nach Schönberg und in die Umlandgemeinden führe zu diesem unerwarteten Ergebnis. Zeige aber auch, dass der ländliche Raum im positiven Sinne in Bewegung sei. Er schlägt vor, im nichtöffentlichen Teil sich nochmals mit der Frage zu befassen, in welchen Immobilien Zwischenlösungen für die Dauer von zwei bis drei Jahren für zwei Krippengruppen geschaffen werden könnten.

 

Auf Nachfrage berichtet Herr Dräbing, dass auch die von Tagespflegepersonen angebotenen Betreuungsplätze in Schönberg nach letzter Aussage des Kreises Plön derzeit komplett besetzt seien.

 

Frau Klein macht deutlich, dass die SPD-Fraktion sich für eine schnellstmögliche Einrichtung der fehlenden Krippenplätze ausspricht.

 

Herr Bulbeck möchte wissen, wie schnell sich solche Plätze überhaupt schaffen ließen.

Hier sieht der Bürgermeister bei dem Einsatz von Modulbauweisen schnelle Realisationsmöglichkeiten.

 

Herr Lüken fragt nach drohenden Schadensersatzansprüchen von Eltern, die trotz Rechtsanspruch keinen Platz bekommen können. Hierzu führt Herr Dräbing aus, dass sich solche Ansprüche gegen den Kreis Plön als Träger der örtlichen Jugendhilfe richten würden. Es jedoch derzeit nicht abzuschätzen sei, wie Gerichte entscheiden. Die Landesregierung habe aber hier bereits nicht unerhebliche Mittel bereitgestellt, um in der Sache reagieren zu können.

 

Der Ausschuss ist einvernehmlich der Auffassung, dass in der Sache schnell reagiert werden soll und vom Bürgermeister und der Verwaltung Lösungsansätze und Finanzierungsvorschläge erarbeitet werden sollen.