Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für das Jahr 2012 den Investitionskostenanteil vom Schulkostenbeitrag pauschal mit 250,- € je Schülerin und Schüler abzurechnen.


Die Schulkostenbeiträge werden seit dem 1. Januar 2012 durch die Schulträger selbst auf Grundlage ihrer jeweils tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Die Höhe bestimmt sich weiterhin nach den laufenden Kosten nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 sowie der Verwaltungs- und Investitionskosten. Seit dem 1. Januar 2013 beträgt der Investitionskostenanteil wieder pauschal 250,- € je Schülerin und Schüler (Änderung des Schulgesetzes durch Artikel 7 des Haushaltbegleitgesetzes 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 16). Der Kreis Plön schlägt daher vor, den Investitionskostenanteil wieder pauschal abzurechnen.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0