Beschluss:

 

 

1.         Der von der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Rahmenplan Kieler Förde (LH Kiel und elf Kooperationsgemeinden, nachfolgend „Kooperationsgemeinden“ genannt) gemeinsam erarbeitete Rahmenplan Kieler Förde (Fördeatlas IV/Zielplanung) – Anlage 1 – wird als Grundlage und Leitlinie für die gemeinsame Entwicklung der Förderegion beschlossen.

 

2.         Der Rahmenplan Kieler Förde ist von der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft fortzuschreiben und den sich verändernden demographischen, ökonomischen und klimatischen Entwicklungsbedingungen in der Region Kieler Förde anzupassen. Bei Bedarf können weitere Kooperationsgemeinden in die Entwicklung der Förderegion einbezogen werden.

 

3.         Die im Rahmenplan Kieler Förde benannten Leitprojekte und Maßnahmen zur Entwicklung der Förderegion werden von den Kooperationsgemeinden kontinuierlich und in eigener Verantwortung realisiert.

 

4.         Der Unterzeichnung der in der Anlage 2 beigefügten Kooperationsvereinbarung zur Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit der Kooperationsgemeinden wird zugestimmt.


Herr Bürgermeister Lamp erläutert kurz die Sitzungsvorlage, die bereits auch im Bau-, Wege- und Umweltausschuss beraten wurde.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0