Herr Gemeindevertreter Fiege bittet, unter TOP 8.1 im 1. Absatz das Wort „mehrheitlich“ zu ergänzen. Der Satz lautet daher „Zum einen seien die Hauptsatzung und die Entschädigungssatzung zu ändern; und außerdem habe sich die Gemeindevertretung mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Aufgaben des Werkleiters auf den hauptamtlichen Bürgermeister zu übertragen“.

 

Weitere Änderungs- oder Ergänzungsanträge werden nicht gestellt.

 

Die Bürgermeisterin gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Die Gemeindevertretung habe beschlossen, in einem Rechtsstreit Berufung einzulegen und das Berufungsverfahren durchzuführen.