Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die 6. Änderung der Entgeltordnung für Betreuungsangebote an den Grundschulen und dem Förderzentrum des Schulverbandes Probstei (Schülerbetreuung und Hort) entsprechend des vorliegenden Entwurfes mit der alternativen Formulierung des Artikel 5.


Verwaltungsmitarbeiter Dräbing erläutert auch diese Vorlage und führt aus, dass wegen des Wegfalls der Betreuungseinrichtung in Krokau und den gerade beschlossenen  Angebotsveränderungen eine Anpassung der Entgeltordnung notwendig sei. Außerdem hätten die Betreuungskräfte der Einrichtung darum gebeten, die Mittagstischteilnahme aus organisatorischen Gründen klarer zu regeln und sich für eine verpflichtende Teilnahme an der Mittagsverpflegung ausgesprochen. Eine diesbezügliche Regelung in dem Entwurf der Änderung der Entgeltordnung sei ihm Hauptausschuss des Schulverbandes ausführlich diskutiert worden. Man habe sich darauf geeinigt, keine verpflichtende Teilnahme an der Mittagsverpflegung in die Entgeltordnung aufzunehmen sondern klarzustellen, dass die Bereitstellung von Mittagsmahlzeiten in anderer Form nicht möglich ist. Er zitiert die vom Hauptausschuss beschlossene Formulierungsempfehlung zu Artikel 5 des Entwurfes der 6. Änderung der Entgeltordnung:

 

„§ 3 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst: Kinder, die in der Einrichtung Schülerbetreuung/Hort Schönberg nach dem Unterricht betreut werden, wird in der Mensa der Offenen Ganztagsschule Schönberg ein Mittagstisch angeboten. Für die Teilnahme ist zusätzlich zu dem Entgelt nach § 3 Abs. 1 bis Abs. 4 dieser Entgeltordnung ein Kostenbeitrag pro Essen zu zahlen. Dieser Beitrag wird jährlich durch Beschluss der Schulverbandsvertretung festgelegt. Die Regelung zur Entgeltermäßigung finden hierauf keine Anwendung.

 

Die Bereitstellung, Vor- und Zubereitung anderer Mittagsmahlzeiten für die die Einrichtung nutzenden Kinder ist nicht möglich.“

 

Hauptausschussvorsitzender Jürgen Cordts nimmt Bezug auf den diesbezüglich erschienenen Presseartikel im Probsteier Herold, in dem von einer verpflichtenden Teilnahme an der Mittagsverpflegung die Rede war und bittet die anwesende Presse dies noch einmal klarzustellen, dass genau dies nicht der Fall ist, sondern lediglich die Bereitstellung anderer Verpflegung ausgeschlossen worden sei.


Stimmberechtigte: 18

 

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0