Betreiber öffentlich zugänglicher Spielplätze müssen diese in regelmäßigem Abstand durch sachkundige Personen auf ihre Sicherheit überprüfen lassen. Neben der regelmäßigen Sichtprüfung durch Mitarbeiter der Gemeinden ist eine jährliche Hauptprüfung durch qualifizierte Prüfer vom TÜV vorgeschrieben. Die Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, sich an der Ausschreibung des Amtes zu beteiligen.