Versammlungsleiter, Bürgermeister Husen, erläutert kurz das Ausschreibungsverfahren. Es wird bedauert, dass man nicht zwischen Preisangeboten auswählen darf. Im Ausschreibungsverfahren kann man zwischen insgesamt vier Teillosen wählen: Je zwei Teillose (Öko- oder Normalstrom) für die Liegenschaften und für die Straßenbeleuchtung.

Entscheidung: Normalstrom für die Straßenbeleuchtung und Ökostrom für die Liegenschaften