Herr Bünning erläutert den Antrag.

Der Bgm weist auf den § 2 des Gefahrhundegesetzes hin, dass eine grundsätzliche Anleinpflicht in vielen Fällen vorsieht.

Eine Herausforderung bestehe darin, Fehlverhalten von Hundehaltern festzustellen und zu ahnden.

Maßnahmen seien eine entsprechende Beschilderung, die Kommunikation mit den Haltern und Kontrollen, wobei festzustellen sei, dass Kontrollen kosten- und personalintensiv seien.

Ein Erlass für die im Antrag genannten Straßen komme nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt nicht in Betracht.

Herr Meckel wünscht sich angeordnete Kontrollen und eine Beschilderung mit entsprechenden Symbolen. Er schlägt vor, mit der Verwaltung in Preetz Kontakt aufzunehmen.

Der Bgm ergänzt, dass der Focus grundsätzlich nicht auf Anliegerstraßen sondern auf das gesamte Gemeindegebiet gesetzt werden sollte.

Frau Klein kann dem Antrag der EIS nicht folgen.

Sie hält die „begleitenden Maßnahmen“ aus dem Antrag durchaus für nützlich, lehnt Kontrollen ab und wäre an weiteren Konzepten aus anderen Orten interessiert.

Es entsteht eine Diskussion, wo in Kalifornien ggf. Schilder aufgestellt werden könnten.

Geeignet erscheinen allen die öffentlichen und ggf. auch die privaten Parkplätze in Kalifornien, am Holm und in Brasilien.

Frau Rosenkranz-Petersen stellt fest, dass es ihrer Ansicht nach auch grundsätzlich an Müllbehältern fehlt.

Der Bgm gibt zu bedenken, dass bei Beschilderungen das Ordnungsamt in alle Aktivitäten mit einzubeziehen sei und verweist auf den TOP 7.