Sitzung: 19.03.2013 Wirtschaftsausschuss (bis 08.07.2021)
Herr Bünning
erläutert den Antrag.
Der Bgm weist auf
den § 2 des Gefahrhundegesetzes hin, dass eine grundsätzliche Anleinpflicht in
vielen Fällen vorsieht.
Eine
Herausforderung bestehe darin, Fehlverhalten von Hundehaltern festzustellen und
zu ahnden.
Maßnahmen seien
eine entsprechende Beschilderung, die Kommunikation mit den Haltern und
Kontrollen, wobei festzustellen sei, dass Kontrollen kosten- und
personalintensiv seien.
Ein Erlass für die
im Antrag genannten Straßen komme nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt nicht in
Betracht.
Herr Meckel wünscht
sich angeordnete Kontrollen und eine Beschilderung mit entsprechenden Symbolen.
Er schlägt vor, mit der Verwaltung in Preetz Kontakt aufzunehmen.
Der Bgm ergänzt,
dass der Focus grundsätzlich nicht auf Anliegerstraßen sondern auf das gesamte
Gemeindegebiet gesetzt werden sollte.
Frau Klein kann dem
Antrag der EIS nicht folgen.
Sie hält die
„begleitenden Maßnahmen“ aus dem Antrag durchaus für nützlich, lehnt Kontrollen
ab und wäre an weiteren Konzepten aus anderen Orten interessiert.
Es entsteht eine
Diskussion, wo in Kalifornien ggf. Schilder aufgestellt werden könnten.
Geeignet erscheinen
allen die öffentlichen und ggf. auch die privaten Parkplätze in Kalifornien, am
Holm und in Brasilien.
Frau
Rosenkranz-Petersen stellt fest, dass es ihrer Ansicht nach auch grundsätzlich
an Müllbehältern fehlt.
Der Bgm gibt zu
bedenken, dass bei Beschilderungen das Ordnungsamt in alle Aktivitäten mit
einzubeziehen sei und verweist auf den TOP 7.