Beschluss:

 

1.    Der von der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Rahmenplan Kieler Förde (LH Kiel und 11 Kooperationsgemeinden, nachfolgend Kooperationsgemeinden genannt) gemeinsam erarbeitete Rahmenplan Kieler Förde (Förde-Atlas IV / Zielplanung) wird als Grundlage und Leitlinie für die gemeinsame Entwicklung der Förde-Region beschlossen.

 

2.    Der Rahmenplan Kieler Förde ist von der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft fortzuschreiben und den sich verändernden demographischen, ökonomischen und klimatischen Entwicklungsbedingungen in der Region Kieler Förde anzupassen. Bei Bedarf können weitere Kooperationsgemeinden die Entwicklung der Förde-Region einbezogen werden.

 

3.    Die im Rahmenplan Kieler Förde benannten Leitprojekte und Maßnahmen zur Entwicklung der Förde-Region werden von den Kooperationsgemeinden kontinuierlich und in eigener Verantwortung realisiert.

 

4.    Der Unterzeichnung der vorliegenden Kooperationsvereinbarung zur Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit der Kooperationsgemeinden wird zugestimmt.


Bürgermeister Otto Steffen führt in die Thematik ein und übergibt zur Erläuterung der Angelegenheit Herrn Amtsdirektor Körber das Wort.

Amtsdirektor Körber erläutert eingehend das bisherige Verfahren zur Entwicklung des Förde-Rahmenplanes und geht dabei auf die Inhalte der vorherigen Förde-Atlanten ein. Nunmehr läge es an den Gemeinden der interkommunalen Zusammenarbeit, den sog. „Förde-Atlas IV“ als Zielplanung abzustimmen, ohne sich dabei jedoch so sehr zu binden, dass die Finanzhoheit und insbesondere die Planungshoheit der Gemeinde gefährdet würde.

Im Anschluss erläutert Amtsdirektor Körber die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Kooperationsvereinbarung und geht dabei auf die wesentlichen Inhalte ein.

 

Gemeindevertreter Herr Wilfried Bierkant weist darauf hin, dass sehr sorgsam mit dem Plan umgegangen werden müsse da er befürchte, dass dies ein erster Schritt zur Eingemeindung sein könne. Dies sei unbedingt zu verhindern.

Sowohl Gemeindevertreter Herr Bleidiessel als auch Amtsdirektor Körber weisen darauf hin, dass wesentlicher Gegenstand der Kooperationsvereinbarung zur weiteren Umsetzung der Zielplanung die Erhaltung der kommunalen Hoheit jeder Gemeinde Bestandteil sei. Außerdem habe und dies ist im Vertrag deutlich formuliert, auch die Landeshauptstadt Kiel in der Steuerungsgruppe nur eine Stimme. Zu einer Eingemeindung, wie befürchtet, könne es daher in der vorliegenden Form nicht kommen.

Herr Petong bat um Erläuterungen wie es möglich sei, sich mehr als bisher in die Entwicklung der kommunalen Zusammenarbeit einbringen zu können.

Amtsdirektor Körber erläutert, dass z. Z. die Beschlussfassungen in den Gemeinden laufe und mit einer nächsten Sitzung der Steuerungsgruppe wahrscheinlich erst nach der Kommunalwahl zu rechnen sei. Diese müsse sich dann damit befassen, wie in Zukunft die Gemeinden und auch die Öffentlichkeit sich noch mehr als bisher in die weiteren Diskussionen einbringen können.

 

Im Anschluss ergeht folgender