Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die unheilbar am Brandkrustenpilz erkrankte Linde vor dem DGH zeitnah in Eigenleistung gefällt wird.

Über eine etwaige Ersatzbepflanzung wird der Hauptausschuss im Herbst beraten.

 


Das Thema ist bereits sehr ausführlich im Hauptausschuss vorgeraten worden. Auf die Ausführungen von Herrn Gleue unter dem TOP 5 dieser Sitzung wird verwiesen.

 

Bgm. Mönkemeier hat zwischenzeitig zwei Kostenangebote eines örtlichen Unternehmers eingeholt. Das Fällen der Linde wird zu einem Gesamtpreis von 398,65 € brutto angeboten. Das Stubbenfräsen wird für 273,70 € angeboten.

Alternativ könnte das Fällen der Linde auch in Eigenleistung erfolgen. Für diesen Fall hat ihn der örtliche Unternehmer seine Mithilfe und zur Verfügung stellen einer entsprechenden Säge zu einem Preis von 50 € angeboten.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0