Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Lärmaktionsplan auf Basis des Musters eines Lärmaktionsplanes für Gemeinden ohne relevante Lärmbelastungen des SHGT und des MELUR.

 


Herr Gleue berichtet über den Sachstand und die Vorberatungen aus dem Hauptausschuss. Es liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine sehr umfangreiche Beschlussvorlage vor.

 

Die Pflicht zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen besteht nur dann, wenn die Lärmkarten in dem Gebiet Umgebungslärm aufweisen und dieser als Lärmproblem bewertet wird. 

 

Ab einem Pegel von 65 dB(A) tagsüber und von 55 dB(A) nachts besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur Erstellung von Lärmaktionsplänen, wenn der Lärm nicht nur vorübergehend ist und dieser zudem ein schutzwürdigen Gebiet belastet.

Auf die Gemeinde Lutterbek trifft dies nicht zu. Von den amtsangehörigen Gemeinden ist nur die Barsbek unmittelbar betroffen. Dort muss ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden.

 

Auch wenn keine zwingende Verpflichtung zur Erstellung von Lärmaktionsplänen vorliegt, so ist es dennoch empfehlenswert einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In diesem ist anzugeben, dass keine Lärmbelästigung vorliegt und auch keine Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dies folgt aus der Handlungsempfehlung des SHGT und des MELUR.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0