Beschluss:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2012.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 6.494,94 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

 

 

 


Bgm. Mönkemeier kommt zurück auf den Antrag der SPD-Fraktion und erläutert voll umfänglich die Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit der Sanierung des Wendehammers im „Umloop“ entstanden sind.

Ein Anwohner im „Umloop“ hatte Probleme mit der Entwässerung des Regenwassers. Als Ursache wurde eine schadhafte Regenwasserleitung ausfindig gemacht, die auf dem Privatgrundstück des Anwohners verläuft. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wurde dieser Schaden gleich mit beseitigt. Die Kosten hierfür hat der Anwohner bezahlt.

 

Herr Brockmann bedankt sich für die Ausführungen. Alle Unklarheiten seien damit beseitigt.

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 hat Herr Gleue bereits vollumfänglich erläutert. Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.

 

Zu den eingangs von Frau Hanebuth gestellten Fragen geht Herr Hirsch ein. Der Schuldenstand der Gemeinde Lutterbek beträgt zum31.12.2012 = 113.872,07 € Der aufzubringende Kapitaldienst belief sich im Jahr 2012 auf rund 15.800 €.

Unbeschränkt darf die Gemeinde keine neuen Schulden machen. Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde, sprich eine ausgeglichene Haushaltssituation, muss auch unter Berücksichtigung des künftig zu tragenden Kapitaldienstes gewährleistet sein. Schafft sie es nicht, wäre eine geplante Kreditaufnahme durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig. Hier gilt es zu prüfen, ob die Gemeinde die Richtlinien des sog. Krediterlasses einhält oder nicht.

Auch wenn die Finanzsituation der Gemeinde Lutterbek angespannt ist, so kann seit drei Jahren wieder ein Haushaltsausgleich realisiert werden.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0