Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan 2013 sowie das Investitionsprogramm werden in der vorgelegten Fassung mit folgender Änderung beschlossen. An Planungskosten sind im Haushalt 2013 = 2.300 € bereitzustellen. Die Gegenfinanzierung erfolgt über eine weitere Rücklagenentnahme.

 

 

 


Bgm. Mönkemeier kommt zurück auf den Antrag der SPD-Fraktion. Der Auftrag für die Überplanung des DGH/FF-Gerätehauses ist bereits in Höhe von 2.223 € erteilt. Insofern beantragt die SPD-Fraktion diese Mittel im Haushalt 2013 bereitzustellen.

 

Bgm. Mönkemeier verweist auf die Vorberatungen im Hauptausschuss. Die Planungskosten werden nicht sofort fällig, sondern fließen später in die Gesamtmaßnahme mit ein. Insofern sollte eine Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgen, sobald konkrete Zahlen vorliegen und klar ist, welchen Umfang die künftigen Investitionen haben.

 

Herr Brockmann begegnet, dass bereits ein Auftrag zur Überplanung erteilt worden ist. Insofern müssten auch Haushaltsmittel bereitgestellt werden und zwar unabhängig von künftigen Investitionskosten.

 

Herr Willms betritt den Sitzungssaal.

 

Herr Hirsch gibt weiterführende Erläuterungen. In grundsätzlicher Hinsicht ist der Antrag der SPD-Fraktion richtig. Eine Auftragsvergabe ist nur zulässig, wenn zuvor entsprechende Haushaltsmittel bereit stehen. Aufgrund der Höhe der Planungskosten, wäre es aber durchaus vertretbar, die Maßnahme im Ganzen später durch einen Nachtragshaushaltsplan zu finanzieren.

 

Nach einer weiteren Aussprache besteht Einigkeit, den vorliegenden Haushaltsentwurf zu ändern und Haushaltsmittel für die Überplanung des DGH/FF-Gerätehauses in Höhe von 2.300 € bereitzustellen. Die Finanzierung soll über eine weitere Rücklagenentnahme erfolgen.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0