Herr Griesbach vom Amt Probstei erklärt die Änderungen für den Bebauungsplan 11 bzgl. des Schallschutzes zur erneuten Offenlegung.

Diese Änderungen führen zu einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Die erneute Offenlegung wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.

Die Stellungnahmen können auch nur zu diesen ergänzten und veränderten Inhalten abgegeben werden.

Die erneute Offenlegung wird beschlossen.

 


Stimmberechtigte:   13

 

Ja-Stimmen:            13

Nein-Stimmen:      0

Enthaltungen:      0

Befangen:       0