Die Bürgermeisterin, Frau Nickenig erläutert, dass auf Wunsch der Selbstverwaltung vor kurzem eingeführt wurde, dass alle öffentlichen Unterlagen aller Ausschüsse an alle bürgerlichen Mitglieder und deren Vertreter gesendet werden. Sie habe nun gemerkt, dass dies einen erheblichen Aufwand bedeutet und bittet um Aussagen darüber, ob dies so gewollt sei.

Herr Fiege betont, dass er kritisiere, dass gewisse Unterlagen nur an die Fraktionsvorsitzenden gesendet werden. Herr Lucht und Herr Etmanski betonen für die CDU-Fraktion, dass sie sehr wohl Wert auf eine umfassende Informationen aller bürgerlichen Mitglieder legen, da nur so eine erfolgreiche und intensive Fraktionsarbeit erfolgen könne. Auf den Hinweis, man könne die Versendung der Unterlagen auf die bürgerlichen Mitglieder und nicht deren Vertreter beschränken, weist Amtsdirektor Körber darauf hin, dass dies angesichts der gewählten Poolvertretung nicht funktionieren könne. Außerdem habe die Verwaltung die Bürgermeisterin in den Vorgesprächen ausdrücklich auf den steigenden Aufwand hingewiesen.

Herr Körber betont, dass es Sache der Selbstverwaltung sei, die Verwaltung zu beauftragen in welcher Form Informationen an die Mitglieder der Selbstverwaltung versendet werden sollen. Dabei sei eine gewisse Verlässlichkeit zwingend notwendig. Die Verwaltung wird bis zu einer weiteren Entscheidung der Gemeindevertretung zunächst so wie mit der Bürgermeisterin besprochen verfahren. Außerdem weist Herr Körber darauf hin, dass es aus Rechtsgründen nicht möglich sei, diese Regelung auch auf nichtöffentliche Unterlagen auszuweiten. Dies verbietet die Regelung des § 46 der Gemeindeordnung. Außerdem weist er darauf hin, dass es auch Aufgabe der Fraktionsvorsitzenden sei, bei gewissen Informationen ihre jeweilige Fraktion zu informieren.