Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die unheilbar am Brandkrustenpilz erkrankte Linde vor dem DGH zeitnah fällen zu lassen. Der Bürgermeister, der bereits ein entsprechendes Angebot eingeholt hat, soll den Auftrag zur Fällung erteilen. Die Vermerke des Ordnungsamtes sowie des Gutachters sind zu Protokoll zu nehmen.


Der Vorsitzende liest das Gutachten über den Zustand der Linde sowie den Vermerk des Ordnungsamtes (Anlagen zum Protokoll) vor. Anschließend diskutiert der Hauptausschuss das Thema.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Befangen: 0