Sitzung: 06.02.2013 Hauptausschuss (bis 19.04.2019)
Vorlage: LUTTE/BV/038/2013
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung gem. § 94 Abs. 3 GO die vorliegende Jahresrechnung 2012 zu
beschließen.
Er empfiehlt ebenso die entstandenen über-
und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 6.494,94 € gem. § 82 Abs. 1
GO zu genehmigen.
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2012 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2012 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
367.989,72 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
367.989,72 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
348.500 € |
351.771,51 € |
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Soll-Ausgaben: |
348.500 € |
351.771,51 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
13.700 € |
16.218,21 € |
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Soll-Ausgaben: |
13.700 € |
16.218,21 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2012 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt
2.173,64 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2012 einen Stand von 10.745,09 € aus.
Die Jahresrechnung 2012 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 6.494,94 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2012 dargestellt.
Stimmberechtigte: 6 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |