Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gem. § 94 Abs. 3 GO die vorliegende Jahresrechnung 2012 zu beschließen.

Er empfiehlt ebenso die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 6.494,94 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 


In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2012 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2012 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

367.989,72 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

367.989,72 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

348.500 €

351.771,51 €

Soll-Ausgaben:

348.500 €

351.771,51 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

  13.700 €

16.218,21 €

Soll-Ausgaben:

  13.700 €

16.218,21 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2012 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 2.173,64 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2012 einen Stand von 10.745,09 € aus.

 

Die Jahresrechnung 2012 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 6.494,94 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2012 dargestellt.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0