Der Gemeindewahlausschuss stellt das Ergebnis der Wahl vom 03.03.2013 fest. Die eigentliche Feststellung des Wahlergebnisses wurde gemäß dem amtlichen Muster der Anlage 36 zu § 72 Abs. 9 in Verbindung mit § 63 Abs. 4 GKWO dokumentiert. Die Niederschrift über die eigentliche Feststellung des Wahlergebnisses ist als Anlage beigefügt.