Sitzung: 30.01.2013 Bau- und Wegeausschuss
Die Gemeinde kann durch die
vom LLUR dem Amt übersandten Lärmkarten aufgrund des Umgebungslärms
verpflichtet sein, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Kriterium hierfür ist
die Zahl der Fahrzeuge auf der B502. Da die Bundesstraße sich aber in einiger
Entfernung zum bewohnten Dorfgebiet befindet, sind nach Ansicht des Ausschusses
keine Bürger von dem Lärm direkt betroffen.
Den Anwesenden wurde mit der
Einladung die Vorlage „Lärmminderungsplanung nach dem Sechsten Teil des
Bundesimmissionsschutzgesetzes“ zusammen mit dem „Aktionsplan mit
Handlungsempfehlung“ zur Vorbereitung übersandt.
Nach eingehender Diskussion
wird außer dem innerörtlichen Verkehr auf der K51 die Kreisstraße K30 / K24 als
mögliche belastende Schallemission gesehen.
Durch die vorliegende
Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 3 “nördlich und südlich der
Schönberger Str. Nr. 1-2“ werden jedoch die Werte von:
·
Tags: 65 dB(A)
·
Nachts: 55 dB(A)
am Tag und in der Nacht
unterschritten.
Es ergibt sich demnach nach
Auffassung des Bauausschusses für die Gemeinde keine Verpflichtung zur
Erstellung eines Lärmaktionsplanes. Als Anlage soll das Gutachten des B-Plans
Nr. 3 vom 28.2.2011 beigefügt werden.