Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss fasst den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage und erlässt damit eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 für das Gebiet „“Seesternweg 1 bis 31 (ungerade Hausnummern) zwischen Seesternweg und Landesschutzdeich“


Bürgermeister Zurstraßen erläutert die bisherige Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 51. So ist der Aufstellungsbeschluss bereits in 2004 erfolgt. Es sollte seinerzeit der gewerbliche Fremdenverkehr und damit das touristische Konzept der Gemeinde gestärkt werden. Da konkrete Planungsabsichten der betroffenen Grundstückseigentümer noch nicht vorlagen, wurde die Priorität der Bauleitplanung dann zunächst auf andere Bereiche in der Gemeinde verlagert.

 

Zwischenzeitlich liegen nun konkrete Bauanfragen vor, die sich jedoch ausschließlich auf eine Dauerwohnnutzung beziehen. Dies würde den gemeindlichen Planungszielen jedoch zuwiderlaufen und so muss nun zwingend darauf reagiert werden. Die Planungsziele für diesen Bebauungsplan Nr. 51 sind in der Verwaltungsvorlage sowie einer weiteren zweiseitigen Konkretisierung dazu aufgeführt, sie liegen allen Ausschussmitgliedern vor. Um diese Ziele auch weiter verfolgen zu können, muss die Planung durch den Erlass einer Veränderungssperre gesichert werden.

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion an. Herr Cordts erklärt, dass die EIS-Fraktion den Erlass der Veränderungssperre auf der Grundlage der vorliegenden Planungsziele ebenfalls für erforderlich hält. Die Bebauung sollte zugunsten möglichst großflächiger Grünstrukturen nicht so massiv erfolgen. Diese Details sind dann jedoch im weiteren Planverfahren zu beraten und festzulegen. Auch Herr Winkler schließt sich der Auffassung an, dass die Veränderungssperre erlassen werden muss. Er ist für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Grünstrukturen und zusätzlicher Bebauung. Bürgermeister Zurstraßen ergänzt, dass der Planungsumfang vor allem mit den Aspekten der Bebauung, der Grünstrukturen und des Tourismus noch intensiv zu beraten ist. Dazu wird es dann auch noch die Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geben. Die abschließende Entscheidung trifft dann die Gemeindevertretung in Form der Abwägung.

 

Stellvertretender Vorsitzender Winkler verliest sodann den Beschlussvorschlag der vorliegenden Sitzungsvorlage.


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0