Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung formgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Unterschreitung der Ladungsfrist wird kein Widerspruch erhoben (§ 34 Abs. 3 Satz 2 GO).

 

Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung liegen nur insoweit vor, als dass einstimmig beschlossen wird, TOP 6 (alt) und TOP 7 (alt) zu tauschen. Die Tagesordnung lautet damit wie vorstehend: