Gemeindevertreterin Blöcker verlässt wegen der Besorgnis der Befangenheit für diesen Tagesordnungspunkt den Raum.

 

Bürgermeister Klindt erläutert die bisherige Entwicklung der Ausweisung eines Neubaugebietes auf der Hofstelle „Blöcker“. Nachdem die Familie Blöcker den ersten Schweinestall und die Siloanlage in den Außenbereich an der Kreisstraße 47 verlagert haben, soll nun auch der Restbetrieb ausgesiedelt werden. Für die umliegende Wohnbebauung entfällt damit die  Belastung durch Staub- und Geruchsimmissionen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb.   

 

Bürgermeister Klindt geht sodann auf das Gespräch im Innenministerium mit der Landesplanungsbehörde und dem Kreis Plön ein. Bei der Hofstelle handelt es sich um eine sogenannte Innenbereichsfläche und nur aus diesem Grunde stimmt die Landesplanungsbehörde der Aufstellung des Bebauungsplanes zu. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen wird mit diesem Bebauungsplan allerdings bis 2025 ausgeschöpft sein.

 

Auf Anfrage von Herrn Stefan Stoltenberg, ob sein Grundstück in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden kann, erklärt Bürgermeister Klindt, dass es Sinn machen würde, wenn der Gesamtbereich nördlich des Tegelredders in die Planung einbezogen wird. Herr Stoltenberg soll seine Vorstellungen formulieren und zunächst an das Amt geben.

 

Weiter erklärt Bürgermeister Klindt, dass mit der Umsetzung des Baugebietes auch zwingend das vorhandene Regenwasserproblem gelöst werden muss. Bei Starkregenfällen gibt es erhebliche Probleme mit dem Ablauf in den Passader See, hier muss eine entsprechende Erweiterung vorgenommen werden, um einen Rückstau und damit eine Überflutung von Privatgrundstücken zu verhindern. Weiter wird es ein Schallschutzgutachten wegen der Nähe zur Landesstraße 50 geben müssen. Ob der vorhandene Wall dann erhöht werden muss, wird sich zeigen. Die derzeit noch vorhandene schmale Fußwegverbindung vom Grundstück „Blöcker“ an dem Grundstück von Herrn Stoltenberg entlang auf den Tegelredder sollte mit dem Bebauungsplan aufgehoben werden, dieser Weg macht keinen Sinn und würde nur die Privatsphäre stören.

 

Herr Griesbach erläutert sodann das weitere Planverfahren. Für die Ausweisung des Baugebietes ist der Flächennutzungsplan, der die Grundnutzung der Fläche darstellt, zu ändern und es ist ein Bebauungsplan, der die Flächen dann parzellenscharf festsetzt, aufzustellen. Als nächster Schritt wäre ein Städteplanungsbüro zu beauftragen und nachdem jeweils ein erster Planentwurf erarbeitet wurde, sollte die Planung den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Die Bürger erhalten in dieser Veranstaltung bereits die Möglichkeit, ihre Anregungen und Ideen zu der Planung beizutragen. Der anschließend ebenfalls jeweils zu erstellende Rechtsplan wird nach dem Beschluss der Gemeindevertretung für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung in Schönberg öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit haben die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals die Möglichkeit, Anregungen zu den Planungen zu äußern. Nach Abschluss des Verfahrens, das im Baugesetzbuch vorgeschrieben ist, wird der Flächennutzungsplan endgültig und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

 

Nach weiterer Diskussion fasst die Gemeindevertretung den Beschluss gemäß den Beschlussvorschlägen der Sitzungsvorlage und stimmt damit der Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für die Ausweisung eines Neubaugebietes auf der Hofstelle Blöcker, südlich der Landesstraße 50, östlich der Dörpstraat und nördlich des Tegelredder zu.


Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 1