Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage und stimmt damit der vorliegenden Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mit einem Steuersatz von 10 % ab 01.02.2013 zu.


Bürgermeister Klindt erklärt, dass die Gemeinde die Einführung einer Zweitwohnungssteuer geprüft hat mit dem Ergebnis, dass sie aufgrund der schwierigen Haushaltslage wohl eingeführt werden muss. Zunächst hatte sich die Frage gestellt, ob eine solche Steuer überhaupt lohnenswert wäre, eine Vorprüfung hat jedoch ergeben, dass eine Einnahme in Höhe von   3.000,-- € bis 4.000,-- € generiert werden könnte. Während von den übrigen Steuereinnahmen die Amtsumlage und die Kreisumlage gezahlt werden müssen, ist die Zweitwohnungssteuer davon ausgenommen, damit handelt es sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine Nettoeinnahme für die Gemeinde und bei der derzeitigen Situation ist das dann auch gerechtfertigt. Bürgermeister Klindt erläutert weiter, dass sich die Zweitwohnungssteuer aus dem Mietwert der Wohnung errechnet. Der Steuersatz sollte dabei zwischen 8 und 11,5 % des Mietwerts liegen. Herr Klindt schlägt einen Steuersatz von 10 % vor, dieser wird auch in der Nachbargemeinde Fahren sowie in Köhn und Schönberg erhoben.

 

Nach kurzer Diskussion fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:


Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:          9

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0