Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage und stimmt der vorliegenden 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer ab 01.02.2013 zu.


Bürgermeister Klindt erklärt, dass auch die Hundesteuer nicht von einer Erhöhung ausgenommen werden kann. Bei einer Erhöhung auf 80,-- € für den ersten und 90,-- € für den zweiten und jeweils weiteren Hund werden die landesweiten durchschnittlichen Höchstbeträge jedoch noch nicht erreicht. Gemeindevertreterin Arendt kann grundsätzlich nicht nachvollziehen, warum es überhaupt eine Hundesteuer gibt, schließlich gibt es auch keine Katzen-, Pferde- oder Hamstersteuer. Eine Mitbürgerin aus Passade hat ihr erklärt, dass sie den Hundekot ihre Hundes nicht wegmachen würde, weil sie dafür ja schließlich eine Steuer zahlt. Hiergegen ist schwer zu argumentieren.

 

Bürgermeister Klindt ist auch der Auffassung, dass die Steuer schwer erklärbar ist, vor allem weil Geringverdiener besonders hart betroffen sind. Die schwierige Haushaltslage lässt allerdings auch in diesem Fall keine Alternative zu.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  1

 Enthaltung/en: 0

Befangen: 0