Die Ergebnisse der Eingänge aus der zweiten Auslegung ergab keinen Konsens der beteiligten Ämter und Ministerien. Die Grundhaltung der Bewertung bzgl. des Schallschutzes zeigte keine Annäherung der Standpunkte. Da der Schallschutz seitens der Gemeinde nicht der Abwägung unterliegt, wird nun eine dritte Auslegung erfolgen müssen, in der nun zwingend eine Behördeneinigung erfolgen muss. Der Begriff „Gesundes Wohnen“ wird unterschiedlich eingeschätzt. Die von der Firma Hinz vorgeschlagenen Dezibelwerte sollten angenommen und mit einer entsprechenden, mit den zu beteiligenden Behörden abgestimmten Formulierung in den Text Teil B eingearbeitet werden. Das Architekturbüro wird die Nachbesserung im neuen Jahr vornehmen und dann in Abstimmung mit dem Amt die dritte Auslegung veranlassen.

Der Ausschuss bemängelt die äußerst zögerliche Haltung der Winga bei der Lösung der Schallschutzproblematik. Er zeigt sich auch verwundert darüber, dass Schallmessungen während der Erntezeit nicht durchgeführt worden sind, obwohl eine entsprechende Anregung des Schallgutachters vorliegt.