Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabellen) als Gesamtabwägung. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung des F-Planes in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung.

 

  1. Die Begründung, Umweltprüfung mit Umweltbericht und schalltechnische Untersuchung werden in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 4. Änderung des F-Planes ist dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen, die Erteilung der Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung mit Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Gemeindevertreter Marten Muhs erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

 

Bürgermeister Rave erläutert den Sachverhalt und erteilt Herrn Dipl.-Ing. Blank das Wort.

Herr Dipl.-Ing. Blank erläutert die Änderungen zur frühzeitigen Beteiligung und anhand der Abwägungstabelle die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Gemeindevertreter Marten Muhs betritt wieder den Sitzungsraum.