Beschluss:     

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabelle).

 

2.      Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

3.      Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet „südlich der Landesstraße 165 und östlich anschließend an die vorhandene Bebauung der Straßen Ketelshufe und Hafergang“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

4.      Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Gemeindevertreter Cordts verlässt den Sitzungssaal wegen Befangenheit.

 

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Bauausschuss.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

Gemeindevertreter Cordts betritt den Sitzungssaal.