Sitzung: 29.11.2012 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/416/2012
Beschluss:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. der
vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung
(Abwägungstabelle).
2.
Das Amt
Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die
Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
3.
Die
Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 für
das Gebiet „südlich der Landesstraße 165 und östlich anschließend an die
vorhandene Bebauung der Straßen Ketelshufe und Hafergang“, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird
gebilligt.
4.
Das Amt
Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Gemeindevertreter Cordts verlässt den Sitzungssaal wegen Befangenheit.
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Bauausschuss.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
13 |
||
Ja-Stimmen: 12 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 1 |
Gemeindevertreter Cordts betritt den Sitzungssaal.