Herr Kreft berichtet, dass inzwischen eine Güteverhandlung hinsichtlich der im Raum stehenden Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft stattgefunden habe, wobei keine Einigung erzielt werden konnte. Der Termin zur Urteilsverkündung durch das Landgericht sei nunmehr für den 27.12.2012 anberaumt worden.