Herr Petersen bittet um Auskunft, ob Aufgaben vom Amt an die Gemeinde zurückgegeben werden, sobald Laboe wieder einen hauptamtlichen Bürgermeister erhält. Herr Kreft berichtet hierzu, dass es bei den derzeitigen Zuständigkeiten verbleibt. Eine Zusatzfrage von Herrn Petersen betrifft die Besoldung des hauptamtlichen Bürgermeisters. Herr Kreft führt hierzu aus, dass es so vorgesehen ist, dass der Bürgermeister dann nach BesGr. A 14 zu besolden sei. Der Amtsdirektor, Herr Körber, teilt ergänzend mit, dass bezüglich des hauptamtlichen Bürgermeisters eine Direktwahl erfolgen würde. Hinsichtlich der Kandidaten wären die Parteien bzw. die Wählergemeinschaft vorschlagsberechtigt. Zudem könnten sich Einzelbewerber bei Vorlage von mindestens 95 Unterstützungsunterschriften zur Wahl stellen.