a)      Der Gemeindewahlleiter gibt bekannt, dass in Kürze die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen veröffentlicht werden wird.

 

b)      Weiterhin bittet der Gemeindewahlleiter die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses darum, Personen aus den Reihen der Parteien und Wählergruppen zu benennen, die nach Möglichkeit freiwillig im Wahlvorstand tätig werden können.

 

Die vorstehende Niederschrift wird nach Maßgabe der §§ 72 Abs. 1 und 2 Abs. 4 Satz 2 GKWO von den anwesenden Mitgliedern unterzeichnet.