Sitzung: 27.11.2012 Gemeindevertretung
Der Vorsitzende bittet Frau Meike Möller nach vorne und verpflichtet die nachgerückte Gemeindevertreterin gemäß § 33 Abs. 5 per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.
Hans-Peter Stuhr übergibt daraufhin Frau Möller eine Fassung der Satzung der UWK.