Der Vorsitzende bittet Frau Meike Möller nach vorne und verpflichtet die nachgerückte Gemeindevertreterin gemäß § 33 Abs. 5 per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.

 

Hans-Peter Stuhr übergibt daraufhin Frau Möller eine Fassung der Satzung der UWK.