Beschluss:

Die Gemeindevertretung verschiebt die Beschlussfassung zur weiteren Vorberatung auf die nächste Sitzung des Bauausschusses.


Der Vorsitzende erläutert kurz den rechtlichen Hintergrund, der das Erlassen einer Niederschlagswasserbeseitigungssatzung zwingend erforderlich macht. Jede Gemeinde unterliegt einer Abwasserbeseitigungspflicht, die eintritt, sobald Wasser bzw. Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Dies müsse lt. Aussage der Kreisbehörde durch eine Satzung geregelt werden.

 

Herr Kiefer betont, dass der Erlass dieser Satzung lediglich die Beseitigung eines rechtsfreien Raumes zum Ziel habe. Es werden dadurch keine Gebühren erhoben oder begründet.

 

Herr Untiedt und Herr Krohn vertreten die Auffassung, dass der vorliegende Satzungsentwurf im Detail geprüft werden sollte, insbesondere hinsichtlich der kanalisationstechnischen Eigenheiten in der Gemeinde (z.B. mehrere Einzeleinleiter).

 

Dem Vorschlag wird zugestimmt.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0