WL fragt hinsichtlich seiner Stellungnahme zum Leserbrief Papendorf nach, ob es noch Fragen gibt.

 

WL berichtet über Gespräch mit Bauamt und UNB zur Thematik Kioskneubau. Baurechtlich besteht keine Möglichkeit, in der vom WHTS grundsätzlichen befürworteten Größe zu bauen. Aus dem Bestand heraus kann ein Bau mit max. 25 % größerer Grundfläche realisiert werden.

 

WL berichtet über nicht mehr zulässige Warmwasseraufbereitung im Sanitärbereich Hafen. Für den Umbau sind rund 20.000,-- EUR zu veranschlagen. Die Anlage ist Sondereigentum des Hafens und gehört nicht zum Gemeindschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft.