Die Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung in Stoltenberg durch das Steuerbüro Nack ergibt eine Erhöhung des Kubikmeterpreises von 1,92 € auf 3,01 €. Ursache für diese Erhöhung sind die Reparaturmaßnahmen an den Pumpstationen und (in geringerem Maße) die Übernahme der Wartung durch die Ortsbetriebe der Gemeinde Schönberg.

Basis dieser Kalkulation ist die Abschreibung aller Anlagen entsprechend ihres Wiederbe­schaffungszeitwertes. Alternativ ist es möglich, die historischen Anschaffungskosten zugrun­de zu legen. In diesem Fall ergibt sich ein Kubikmeterpreis von 2,41 €. Die Grundgebühr von 60 € bleibt in jedem Fall unverändert.


In der Gebührenkalkulation fiel auf, dass jährlich ca. 15000 € aus dem allgemeinen Haushalt in den Abwasserhaushalt fließen. Dies ist die sog. negative Verzinsung des Anlagekapitals. Der Abwasserhaushalt und damit die Nutzer der Abwasserbeseitigungsanlage erhalten eine Verzinsung für die aus Zuschüssen und Beiträgen finanzierte Anlage. Die Belastung des all­gemeinen Haushalts ist so groß, dass er in der Regel nur durch Entnahmen aus der Rückla­ge ausgeglichen werden kann. Daher ist zu prüfen, wie diese negative Verzinsung reduziert werden kann, z.B. durch Anpassung des angenommenen Zinssatzes. Allerdings führt eine Reduzierung zwangsläufig zu einer weiteren Erhöhung der Abwassergebühren.