Sitzung: 20.11.2012 Finanzausschuss
Die Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung in Stoltenberg
durch das Steuerbüro Nack ergibt eine Erhöhung des Kubikmeterpreises von
1,92 € auf 3,01 €. Ursache für diese Erhöhung sind die
Reparaturmaßnahmen an den Pumpstationen und (in geringerem Maße) die Übernahme
der Wartung durch die Ortsbetriebe der Gemeinde Schönberg.
Basis dieser Kalkulation ist die Abschreibung aller Anlagen
entsprechend ihres Wiederbeschaffungszeitwertes. Alternativ ist es möglich,
die historischen Anschaffungskosten zugrunde zu legen. In diesem Fall ergibt
sich ein Kubikmeterpreis von 2,41 €. Die Grundgebühr von 60 € bleibt
in jedem Fall unverändert.
In der Gebührenkalkulation fiel auf, dass jährlich ca. 15000 € aus
dem allgemeinen Haushalt in den Abwasserhaushalt fließen. Dies ist die sog.
negative Verzinsung des Anlagekapitals. Der Abwasserhaushalt und damit die
Nutzer der Abwasserbeseitigungsanlage erhalten eine Verzinsung für die aus
Zuschüssen und Beiträgen finanzierte Anlage. Die Belastung des allgemeinen
Haushalts ist so groß, dass er in der Regel nur durch Entnahmen aus der Rücklage
ausgeglichen werden kann. Daher ist zu prüfen, wie diese negative Verzinsung
reduziert werden kann, z.B. durch Anpassung des angenommenen Zinssatzes.
Allerdings führt eine Reduzierung zwangsläufig zu einer weiteren Erhöhung der
Abwassergebühren.