Es wurde diskutiert, ob die Untersuchung der Kanalisation im Rahmen der SüVO im kom­menden Haushaltsjahr durchgeführt werden soll. Ergebnis der Diskussion war, dass – im Hinblick auf die finanzielle Situation im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung (siehe auch TOP 3) – zunächst alle Optionen geprüft werden müssen, wie die Abwasserbeseiti­gungsanlage in Zukunft betrieben werden soll und die SüVO-Untersuchung zurückgestellt wird.

Einige Gemeinden im Amt wollen oder werden ihre Anlagen dem ZVO übertragen. Dies soll auch für Stoltenberg geprüft werden. Dazu soll beim ZVO ein entsprechendes Angebot an­gefragt werden. Diese Anfrage ist nicht als Empfehlung in Richtung Abgabe der Anlage zu sehen, sondern als neutrale Prüfung aller Optionen.