Sitzung: 20.11.2012 Finanzausschuss
Voraussetzung für eine verbindliche Bestellung im Rahmen der
landesweiten Sammelbeschaffung für Digitalfunkgeräte ist die Planung der zu
erwartenden Kosten im Haushalt der Gemeinde. Für die Ermittlung der Kosten
wurden 7 Handsprechfunkgeräte zu je 1000€ und ein Fahrzeugfunkgerät zu 1500€
zugrunde gelegt, in Summe also 8500€.