Herr Schepke meldet sich zu Wort. Er spricht zunächst einmal der Bürgermeisterin seinen Dank dafür aus, dass zwischenzeitlich die Protokolle im Internet veröffentlicht worden sind. Er verweist hierzu auf seine Anmerkung in einer der letzten Sitzungen der Gemeindevertretung. Er stellt allerdings fest, dass drei Bauausschussprotokolle vom Jahre 2009 immer noch nicht veröffentlicht sind. Ferner spricht er das Thema „B-Plan 39“ an. Er habe gehört, dass der Investor jetzt 80 Wohnungen plane. Vorher seien es nach seinem Kenntnisstand 60 Wohnungen gewesen.

 

Herr Gemeindevertreter Nazareth erklärt, dass es hier nicht um die Anzahl von Wohnungen gehe, sondern um das festgelegte Maß der baulichen Nutzung, nämlich die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl. Er wisse nicht, woher Herr Schepke seine Behauptung habe.

 

Herr Schepke spricht schließlich einen Leserbrief im Probsteier Herold an. Dort ging es um die Einrichtung eines Protokollvollziehers. Er regt an, dies nun vorzusehen, um die Umsetzung der Gremienbeschlüsse zu kontrollieren.

 

Herr Amtsdirektor Körber geht auf den Leserbrief ein und erklärt, dass es nicht richtig sei, dass dies beschlossen worden ist. Herr Gemeindevertreter Riecken ergänzt, dass es im Übrigen auch nicht Aufgabe eines Protokollvollziehers sei, die Umsetzung der Beschlüsse zu kontrollieren.

 

Herr Beelert erklärt dass es ihm unverständlich sei, wie die Aussagen zum Freya-Frahm-Haus zusammenpassen. Seinerzeit war man davon ausgegangen, dass das Haus saniert werde. Jetzt liege offensichtlich ein Gutachten vor, dass das Haus abgängig sei. Die zweite Frage, die sich ihm stelle sei, wie man mit dem Erbe so umgehen könne und so tun könne, als werde hier lediglich nur eine Idee vererbt.

 

Herr Amtsdirektor Körber erläutert, dass kein Gutachten vorliege, sondern es eine Kostenschätzung gebe und hiermit habe sich der Ausschuss befasst. Es gebe kein Gutachten, das besage, dass das Haus nicht sanierungsfähig ist. Zur Frage 2 erläutert er, dass es völlig legitim sei, dass sich eine Gemeinde mit ihrem Erbe befasst. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Testamentsvollstreckers darauf zu achten, dass die Auflagen des Erbes entsprechend umgesetzt werden. Dies geschehe hier auch.

 

Herr Schuldt verweist auf die bestehende Beschlusslage zur Einrichtung einer Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters. Er erkundigt sich, ob es nicht doch Alternativen zu einer Direktwahl geben könnte. Er begründet dies kurz. Insbesondere geht er darauf ein, dass der Beschluss seinerzeit zu einem Zeitpunkt gefasst wurde, als noch das alte Recht galt.

 

Frau Bürgermeisterin Nickenig erläutert kurz den Sachstand. Sie erinnert daran, dass es eine gültige Beschlusslage gebe, die es gelte jetzt umzusetzen.

 

Herr Amtsdirektor Körber ergänzt, dass die Einrichtung der Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters mehrheitlich so gewollt ist. Die Bildung eines Gemeindewahlausschusses, den die Tagesordnung heute vorsehe, sei eine logische Konsequenz dieser Beschlusslage.

 

Herr Schuldt ist der Auffassung, dass dieses neue Amt nach der Gesetzesänderung, die eine Direktwahl dieser Position vorsehe, ein viel größeres Mandat habe. Von daher regt er an, doch noch einmal über die Beschlusslage nachzudenken.

 

Auch Frau Gemeindevertreterin Mordhorst sieht dies so, denn der Beschluss sei seinerzeit unter anderen Voraussetzungen zustande gekommen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.