Sitzung: 25.10.2012 Gemeindevertretung
Vorlage: BENDF/BV/030/2012
Beschluss:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten 2. Entwurfsfassung beschlossen.
Der vorliegende 2. Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes 2012 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen von
249.500 € und Ausgaben von 276.600 €. Der Verwaltungshaushalt ist somit nicht
ausgeglichen, es besteht ein Sollfehlbetrag von 27.100 €. Im Vergleich zum
Ursprungshaushalt erhöht sich der Sollfehlbetrag um 3.800 €. Der
Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 38.700 €.
Für die Investitionen im Bereich der
Regenwasserbeseitigung sowie der Anschaffung einer Tauchmotorpumpe ist eine
Kreditaufnahme in Höhe von 26.900 € vorgesehen. Diese Kreditaufnahme unterliegt
der Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
sowie für die Gewerbesteuer werden unverändert festgesetzt und entsprechen den
Richtlinien des Innenministeriums.
Nähere Erläuterungen zum Nachtrag 2012 gibt
der Finanzausschussvorsitzende Thomas Ewoldt Sie sind auch dem Vorbericht zu
entnehmen.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |