Beschluss:

 

Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dass die Vergabe durch ein Gremium erfolgt, das sich aus der Vorsitzenden des Kuratoriums, 2 Vertretern der Gemeinde Probsteierhagen und jeweils einem Vertreter der Gemeinde Passade und Prasdorf zusammensetzt. Die Vergabe der Krippenplätze erfolgt den gesetzlichen Vorgaben laut §24.2 Sozialgesetzbuch VIII. Teil.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.


Grundsätzlich ist die Vergabe  der KiTa-Plätze gestzlich  geregelt, demnach sind Berufstätige bevorzugt zu behandeln.  Die Vorsitzende Frau Heidemarie Perkams schlägt vor, dass restliche Plätze von einem Gremium vergeben werden sollen.  Herr Timm  weist in diesem Zusammenhang auf den bestehenden Vertrag mit dem Kindergarten hin.   Frau Magrit Lüneburg  erläutert  erneut  die gesetzlichen Vorschriften, die Belegung  und den Bedarf in Probsteierhagen. Sie kommt zu dem Vorschlag, dass man die Gruppengröße der  Waldgruppe von 20 auf 22 aufstocken  könnte und aus der Hausgruppe eine altersgemischte Gruppe machen könne (10 Ü3 Kinder + 5 U3 Kinder).  So würden noch 5 Plätze frei sein.  Diese würden dann, nach der gesetzlichen Verteilung, vergeben werden (familiäre Notwendigkeit: Erwerbstätigkeit, Arbeitssuchend / pädagogische Notwendigkeit: z.B. Ausbildung).  Die Auswahl restlicher Kinder soll nicht der Kindergartenleitung aufgebürgt werden. Ein Gremium könnte gebildet werden (z.B. 2 Mitglieder aus Probsteierhagen, und je ein Mitglied aus Passade und Prasdorf).

Herr Frank Duffner hebt auch noch die sozialen Aspekte vor, sodass die Vergabe der Plätze auch danach vergeben werden sollen, wo Familien entlastet werden können und nicht dort wo eine gute Betreuung möglich wäre. 

Beschluss: Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dass die Vergabe durch ein Gremium erfolgt, das sich aus der Vorsitzenden des Kuratoriums, 2 Vertretern der Gemeinde Probsteierhagen und jeweils einem Vertreter der Gemeinde Passade und Prasdorf zusammensetzt. Die Vergabe der Krippenplätze erfolgt den gesetzlichen Vorgaben laut §24.2 Sozialgesetzbuch VIII. Teil.

Beschluss: Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dass die Vergabe durch ein Gremium erfolgt, das sich aus der Vorsitzenden des Kuratoriums, 2 Vertretern der Gemeinde Probsteierhagen und jeweils einem Vertreter der Gemeinde Passade und Prasdorf zusammensetzt. Die Vergabe der Krippenplätze erfolgt den gesetzlichen Vorgaben laut §24.2 Sozialgesetzbuch VIII. Teil.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.