1.1  Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung.

 

2.    Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

1.2

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 11 für das Gebiet „nördlich der alten Dorfstraße, südlich der Bahnlinie, westlich des Gewerbegebietes und östlich der Bahnhofstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes, die Begründung, das Schallschutzgutachten für die Errichtung einer Wohnanlage für Ältere in Probsteierhagen (Az.: 501/09), das Schallgutachten für eine geplante Pflege- und Wohnanlage für Senioren in Probsteierhagen (Az.: 801/07), das Schallgutachten für eine geplante Pflege- und Wohnanlage für Senioren in Probsteierhagen –Ergänzung Nr. 1 zum Gutachten 801/07 vom 08.10.2007- (Az.: 408/12) und die Artenschutzrechtliche Prüfung sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.

 

 

 

 


Tischvorlage (Planzeichnung Teil A) –

 

Bürgermeisterin Lüneburg erläutert die Vorlage. In der letzten Sitzung des Bauausschusses ist das Thema nochmals ausführlich erörtert worden. Gemeindevertreter Fister berichtet detailliert über die Sitzung des Bauausschusses und die Inhalte der Beratung. Aufgrund der Anregungen und Bedenken der Träger Öffentlicher Belange (TÖB) ist es erforderlich, den B-Plan erneut öffentlich auszulegen. Durch Rechtsanwalt Witt wurde bestätigt, dass formaljuristisch der B-Plan korrekt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass für interessierte Bürgerinnen und Bürger der B-Plan auch im Internet auf der Seite des Amtes Probstei eingesehen werden kann. Auf diesen Service wird auch in der Veröffentlichung im Probsteier Herold hingewiesen werden.

 

Bürgermeisterin Lüneburg teilt mit, dass in der Dezembersitzung des Bauausschusses der Satzungsbeschluss gefasst werden soll. Der Bauausschuss erhält den Auftrag durch die Gemeindevertretung, bis dahin den städtebaulichen Vertrag vorzubereiten.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und teilt ihre Freude darüber mit, dass das Projekt nach mehrjähriger Vorbereitungszeit nun umgesetzt werden kann.

 

 


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen:  14

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  1

Befangen: 0