Beschluss:

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.845,05 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0