Beschluss:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 06.09.2012 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Fahren mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 11,20 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.

 

 

 


Bgm. Dehnk erläutert die vorliegende Sitzungsvorlage. Der GUV Selenter See hat im Dezember 2011 sehr kurzfristig eine deutliche Gebührenerhöhung beschlossen. Für die Gemeinde Fahren bedeutet dieses Mehrkosten in Höhe von 1.100 €.

Diese Mehrkosten müssen nunmehr aufgrund der bestehenden Satzung auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden. Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation verändert sich der Gebührensatz von bisher 9,37 €/GE auf 11,20 €/GE.

 

Es schließt sich eine weitere Aussprache an, wobei insbesondere die Verhaltensweise des GUV Selenter See kritisiert wird. Künftige Gebührenanpassungen müssen rechtzeitig und transparent dargelegt werden.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Befangen: 0