Sitzung: 18.10.2012 Werkausschuss (bis 26.06.2013)
Beschluss:
1.
Gemäß der am 1.
November 2011 novellierten Trinkwasserverordnung besteht für die Betreiber von
Trinkwasserinstallationen eine Anzeigepflicht, wenn eine Trinkwassererwärmung
bei Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder mehr als 3 l in der in
der Leitung zwischen der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle.
2.
Da es sich bei
den Anlagen in den Liegenschaften der Gemeinde um solche Anlagen handelt , ist
der Kreisverwaltung Plön- Amt für
Gesundheit – unverzüglich eine Anzeige über die einzelnen Anlagen der Gemeinde
gem. § 13 Trinkwasserverordnung zu machen Dazu hat die Amtsverwaltung eine
Erhebung der Anlagen zu veranlassen und die Anzeige zu veranlassen.
Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass der TOP notwendig wurde,
wonach auf Grund einer Novellierung der
Trinkwasserverordnung bei bestimmten Gebäuden/Liegenschaften das Trinkwasser,
wenn es erwärmt wird, auf Legionellen zu überprüfen ist.
Nach einer Rücksprache mit dem Kreis Plön, Amt für Gesundheit, besteht
für die Gebäude eine Anzeigepflicht, damit über eine Überprüfung entschieden werden kann. Die Anzeige über
die einzelnen Trinkwasserinstallationen sind dem Kreis Plön, Amt für
Gesundheit, zu übersenden.
Stimmberechtigte: |
6 |
||
Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |